Unsere Ortseinsatzstelle
 
Ortseinsatzleiter
Hans Halsegger
Ortseinsatzleiter Stv.
  Edi  Haubenwaller
   
Edith Seitinger
Friedrich Kabasser
Franz Pirker
Adi Wurzenberger
Rudi Wellisch
Berthold Kirchleitner
Alois Donnerer
Adolf Lammbauer

Albert Hübler

Eduard Mitteregger

Josef Haubenwaller

Wir von der Berg- und Naturwacht haben uns verpflichtet, Natur Landschaft und Umwelt im steirischen Gebirgsraum für den Menschen vor dem Menschen zu schützen und zu bewahren.
Darum sind wir laut Steierm. Berg- und Naturwachtgesetz
( LGBl. 49/77, vom 07.06.77 ) berechtigt, Personen anzuhalten und abzumahnen, oder bei Verdacht eines Gesetzesverstoßes zur Anzeige zu bringen, insbesondere wenn diese Personen Tiere, Pflanzen
und unbelebte Gegenstände, welche den Schutz des Gesetzes genießen, beschädigen oder mitnehmen.

Steiermärkisches Berg- und Naturwachtgesetz vom 7. Juni 1977

ICH GELOBE,
die mir übertragenen Aufgaben und Pflichten eines Berg- und Naturwächters mit Sorgfalt und Treue gewissenhaft und unparteilich zu erfüllen, in der Bevölkerung durch Aufklärung, Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und die Pflege der Landschaft zu wecken, die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Eingriffen zu schützen, die Einhaltung aller Gebote und Verbote aufgrund der landesgesetzlicher Vorschriften zum Schutze der Natur zu überwachen, sowie durch regelmäßige Begehungen und Ermahnungen Übertretungen dieser Rechtsvorschriften vorzubeugen, die Landes und Gemeindebehörden  in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes zu unterstützen und alles zu unterlassen, was gegen die Interessen der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht gerichtet ist und ihr Ansehen schädigen könnte.